Politischer Frühschoppen zu Windenergie und S21
DISCHINGEN. Windenergie und Stuttgart 21 waren die Schwerpunkte beim politischen Frühschoppen des CDU-Ortsverbandes Dischingen. Bürgermeister Alfons Jakl betonte, dass die Landesregierung bis zum Jahr 2020 eine Stromproduktion von zehn Prozent aus heimischen Windkraftanlagen anstrebt. Derzeit beträgt der Anteil nur 0,9 Prozent mit 368 Anlagen landesweit. Zehn Anlagen sind im Jahr 2010 gebaut worden.
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Um das angestrebte Ziel erreichen zu können, müssen jährlich etwa 100 Anlagen in Betrieb gehen. Die genaue Kenntnis der Windverhältnisse ist entscheidend für die Auswahl geeigneter Standorte. Im September 2010 hat deshalb das Wirtschaftsministerium die TÜV Süd Industrieservices GmbH mit der Erstellung des „Windatlas Baden-Württemberg“ beauftragt. Ende Februar 2011 konnte der Windatlas der Öffentlichkeit präsentiert werden. Nach diesem Windatlas ergeben sich auf der Schwäbisch Alb eine Vielzahl von möglichen Standorten – mit einer Häufung im Gebiet des Regionalverbandes Ostwürttemberg. Als ausreichend wird eine Windhöffigkeit (durchschnittliche Windaufkommen an einem Standort) von mindestens 5,5 m/s in 100 m Höhe angesehen.
Aus Sicht der Gemeinde, der Projektentwickler und des Regionalverbandes für Windkraftanlagen sind unter Umständen drei Standorte geeignet: westlich von Dischingen, nördlich von Hofen und östlich von Demmingen. Der Gemeinderat besichtigte diese Standorte in öffentlicher Sitzung am 21. Oktober. Im Hinblick auf die immense kommunalpolitische Bedeutung des Themas hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Bürger am Sonntag, 27. November, im Rahmen Bürgerbefragung zum Thema „Windenergie“ befragt werden sollen – parallel zur Volksabstimmung zum Kündigungsgesetz von Stuttgart 21. Die Bürger sollen ihre Meinung äußern, ob Vorrangflächen ausgewiesen werden sollen und falls ja, an welchem Standorten. Bürgermeister Alfons Jakl: „Es macht wenig Sinn, Vorrangflächen anzumelden, wenn die Errichtung von Windkraftanlagen von der Bevölkerung kategorisch abgelehnt wird.“ Das Ergebnis der Bürgerbefragung ist für die Gemeinde rechtlich unverbindlich, wird aber als wichtiges Votum in die Entscheidungsfindung des Gemeinderates einfließen.
Landtagsabgeordneter Bernd Hitzler befand das Instrument der Bürgerbefragung für gut und sagte, keine der drei Standorte sei exponiert und würde das Ortsbild beeinträchtigen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Anlagen zwischen Härtsfeldsee und Dischingen gebaut würden. Zu seinem eigentlichen Thema als Landespolitiker, Stuttgart 21, ging Bernd Hitzler ausführlich ein. Am 27. November ersetzt das Volk den Landtag und stimmt über das im Landesparlament gescheiterte Kündigungsgesetz ab. Erstmals findet in Baden-Württemberg damit eine Volksabstimmung statt. Die im Landtag vertretenen Parteien – CDU, SPD, Grüne und FDP – haben angekündigt, das Ergebnis der Volksabstimmung zu akzeptieren. Anders die so genannten „Parkschützer“: Die außerparlamentarischen Projektgegner werden ihren „Widerstand“ eigenen Angaben zufolge auch bei einem Erfolg der Befürworter weiter fortsetzen. Ein wesentlicher Teil des Protests speist sich auch aus wohlhabenden Bürgern, die im Fall einer Bebauung des heutigen Gleisvorfeldes um den Wert ihrer Immobilien in der Königstraße fürchten. Das Argument, die Stuttgarter Mineralölquellen würden durch S 21 zerstört, ist bereits während der Schlichtung unter Heiner Geißler wissenschaftlich widerlegt worden. Dennoch führen es die Projektgegner immer noch an.
Wird das Kündigungsgesetz abgelehnt (Mehrheit NEIN), wird Stuttgart 21 umgesetzt und gebaut. Siegen die Projektgegner (Mehrheit JA), ist die Landesregierung berechtigt, den Finanzierungvertrag zu kündigen. Finanzierungsbeteiligte sind die Deutsche Bahn AG, die Bundesrepublik Deutschland, das Land Baden-Württemberg, die Region Stuttgart, die Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Flughafen Stuttgart. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das Land Baden-Württemberg zu verklagen. Bernd Hitzler: „Die garantierten Schadensersatzansprüche betragen 1,5 Milliarden und wären höher als die Baukosten, die das Land zu tragen hätte.“ Die Ausstiegskosten müssten aus dem Landeshaushalt finanziert werden und gingen zu Lasten anderer Bauten, der Bildung und Straßen. Wenn es Schule macht, dass Verträge nicht mehr gehalten werden, wären enorme Rechtsunsicherheiten die Folge, auch für Kommunen.
Ein Ausstieg würde einen alten, verwahrlosten Bahnhof in der Stuttgarter Innenstadt zurücklassen, bei dem das Gleisvorfeld zu eng ist. Der Sanierungsbedarf beträgt bereits heute eine Milliarde. Das von den Grünen angeführte Argument, wegen S 21 könnten andere Projekte nicht gebaut werden, ist schlichtweg falsch. Die Gelder sind zweckgebunden und würden dann in Bauprojekte anderer Bundesländer fließen.
Die Projektbefürworter CDU, SPD und FDP streben eine positive Mehrheit mit NEIN an, das heißt eine Wahlbeteiligung über 2,5 Millionen (Quorum) und eine Mehrheit mit „NEIN zum Ausstieg“.
aktualisiert von Jürgen Dönninghaus, 16.11.2011, 09:25 Uhr |